Oldtimer – KFZ-Sachverständigen-Büro Stumpf

OLDTIMER

OLDTIMER & YOUNGTIMER

Laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, mechanisch angetrieben und historisch bedeutsam. Es dient nicht als Alltagsfahrzeug, sondern wird als Beispiel historischer und technisch-historischer Zeitgeschichte bewahrt. Der historisch korrekte Zustand ist dabei unbedingt zu erhalten. Der Duden definiert schlicht: altes Modell, eines besonderen Fahrzeugs.

Youngtimer sind schwieriger einzustufen. Sie bieten der Fachwelt ein breites Diskussions-Feld. Fest steht: Der gut gepflegte Youngtimer von heute, ist der künftige Oldtimer der Zukunft. Laut KBA zählen schon 12 Jahre alte Fahrzeuge als Youngtimer. Ob diese Youngtimer künftig zum Oldtimer taugen, wird die Zukunft weisen.

Der klassische Oldtimer und Youngtimer fasziniert ein Millionen-Publikum. Wahrscheinlich sind unsere neuen Fahrzeuge zu perfekt geworden und wecken nicht genug Emotionen. Wie wäre es sonst zu erklären, dass der Markt um historische und klassische Fahrzeuge immer höhere Zulassungszahlen vermeldet? Oldtimer und Youngtimer heißen diese Fahrzeuge übrigens nur bei uns. In anderen Ländern wie Norwegen oder England findet man diese Fahrzeuge eher unter dem Namen Veteran oder Klassik.

DER ZUSTAND ENTSCHEIDET

Bei der Bewertung von Oldtimern ist es wichtig, die Erscheinungsformen der Restaurierung einzuordnen.



Das Stumpf Sachverständigen Büro unterscheidet verschiedene Zielsetzungen:

Fabrikneu-Restaurierung = Originalzustand zum Zeitpunkt seiner Auslieferung wieder herzustellen.
Besser als neu Restaurierung = mit Einsatz moderner Fertigungsmethoden und Materialien.
Szene Restaurierung = mit besonders auffälligem Erscheinungsbild durch Extremumbau (z.B. Custom Cars)
Substanzerhaltende Restaurierung = Oldtimer und Youngtimer sind Träger von Informationen von Herstellung und Gebrauch. Diese gilt es durch behutsame, substanzerhaltene Restaurierung mit Patina zu bewahren.



Bei Oldtimer und Youngtimer Bewertungen gehen unsere Sachverständigen nach dem Schulnoten-Schema vor:

Zustandsnote 1 = Makeloser Zustand
Zustandsnote 2 = Guter Zustand
Zustandsnote 3 = Gebrauchter Zustand
Zustandsnote 4 = Verbrauchter Zustand
Zustandsnote 5 = Restaurierungsbedürftiger Zustand
Zustandsnote 6 = Unrestaurierte Originalfahrzeuge